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BVerwG, 27.02.1991 - 5 B 4.91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Merkmal des Verzugs als Tatbestandsvoraussetzung eines Unterhaltsanspruchs für die Vergangenheit - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 09.11.1990 - 9 UE 3510/88
- BVerwG, 27.02.1991 - 5 B 4.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77
Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1991 - 5 B 4.91
Es ist bereits durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß eine Überleitung von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger zwecks Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen für die Vergangenheit wegen § 1613 BGB grundsätzlich nicht rechtswidrig ist; danach genügt, daß nach objektivem Recht abstrakt-begrifflich das Vorhandensein eines bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruchs in dem konkreten Eltern-Kind-Verhältnis in Betracht kommt (BVerwGE 56, 300).